Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Benutzung der Waschanlagen der OCH Autodusche Villach GmbH Bruno Kreyskistrasse 31 A-9500 Villach

2. OCH betreibt eine automatische Waschstraße und eine Innenreinigungshalle für PKWs. Neben der automatischen Waschanlage mit rotierenden Textilien und Hochdruckdüsen kommen in Abhängigkeit vom Waschprogramm und der Verschmutzung des Fahrzeuges gegebenenfalls auch manuell bediente Hochdruckreiniger zum Einsatz. Bei der Fahrzeugreinigung werden teilweise chemische Substanzen bzw. Reinigungsmittel eingesetzt.

3. OCH führt Außenreinigungen entsprechend dem gewählten Reinigungsprogramm durch. Die Durchführung der Fahrzeugreinigung erfolgt nach dem Stand der Technik. Diese ist auf die Reinigung von im Straßenverkehr entstandenen Verschmutzungen ausgerichtet. OCW leistet keine Gewähr für darüberhinausgehende Verschmutzungen. Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig vor dem Waschen auf alle ihm bekannten Umstände hinzuweisen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Waschanlage führen können.

4. Anweisungen des Personals sowie Einfahrtsbestimmungen und sonstige Hinweise (Kfz-Bedienhandbuch + Waschanlage) beachten.

5. Das Waschprogramm läuft vollautomatisch ab. Während des gesamten Programmablaufes nicht Gas geben, nicht lenken und keinesfalls bremsen (auch nicht im Notfall bei drohendem Auffahrunfall oder Brandstopp). Gangstellung (Leerlauf) nicht verändern. Weder Zündung oder sonstige Veränderungen am Fahrzeug oder Fahrzeugsystemen vornehmen. Das Auto muss während des gesamten Waschvorgangs frei rollen können. Lenkradsperre, Parksperre und mögliche andere Sperren dürfen nicht einrasten.

6. Erst nach optisch signalisiertem Programmende (Ampel auf Grün) an der Ausfahrt der Waschhalle das Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen und ausfahren. Zuvor keine Maßnahmen ergreifen (wie z.B. Gang einlegen etc.). Achtung: Keinesfalls vor Programmende (Grüne Ampel) bremsen, auch dann nicht, wenn sie sich einem vor Ihnen stehenden Fahrzeug annähern, weil dieses die Waschanlage noch nicht verlassen hat. Es besteht an dieser Stelle keine Unfallgefahr. Nicht im Ausfahrtsbereich der Waschhalle halten oder Parken.

7. Der Kunde hat vor Benutzung der Waschanlage folgende Tätigkeiten auszuführen:

  • Die Antenne des Fahrzeuges einschieben oder abnehmen;

  • An- und Aufbauten entfernen;

  • Scheibenwischer und Regensensor verriegeln;

  • Berührungssensoren ausschalten;

  • Tankdeckel verriegeln;

  • Gang rausnehmen (bei Automatikgetriebe Wahlhebel auf „N“ setzen)

  • Rollbarkeit der Räder gewährleisten;

  • Während Waschgang nicht bremsen, nicht lenken, nicht fahren;

  • Einfahr- und Benützungsregelungen beachten.

8. Die Haftung des Anlagenbetreibers entfällt insbesondere dann, wenn ein Schaden durch nicht ordnungsgemäß befestigte Fahrzeugteile verursacht wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn am Fahrzeug:

  • Anbauteile (z.B. Front- und Heckschürze, Seitenschweller, Heckspoiler) befestigt sind, welche nicht durch sachverständige Mechaniker montiert wurden;

  • Karosserieschäden, Kratzer oder Dellen bestehen;

  • Schadhafte Felgen, schadhafte Lacke, mattierte Lackierung, sensible Lackierungen, Lackabplatzungen, schlecht verarbeitete Lacke vorliegen oder

  • bekannte Unverträglichkeiten von Material an/auf/in Fahrzeugen mit chemischen und mechanischen Reinigungsmitteln vorhanden sind;

9. OCW haftet nicht für Schäden, die durch Nichtbefolgung der Einfahrts- und Benutzungsanweisungen durch den Kunden verursacht werden.

10. Die Haftung der OCW ist auf grobes Verschulden und Vorsatz beschränkt.

11. Fahrzeuge mit Vorschäden dürfen die Waschanlage nicht benützen.

12. Die Reinigung von hochglanzpolierten Felgen, Niederquerschnittreifen und Superspoilern erfolgt auf eigenem Risiko des Kunden. Dieser nimmt zur Kenntnis, dass OCW für solche Schäden nicht haftet.

13. OCW haftet nicht für folierte Fahrzeuge. Das waschen von folierten Fahrzeugen erfolgt auf eigene Gefahr

14. Der Kunde hat offensichtliche Schäden nach der Reinigung dem Anlagenbetreiber oder dem Anlagenpersonal noch vor Verlassen der Waschanlage mitzuteilen.

15. OCH haftet nicht für:

  • Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 35 cm (lt. Bild);

  • Felgen mit überstehendem Felgenrand (lt. Bild – Felge breiter als Reifen);

  • Fahrzeuge mit Spurverbreiterungen an der Hinterachse

  • Oldtimer mit einem Alter über 20 Jahre;

  • Fahrzeuge mit nicht serienmäßig angebrachten Teilen.

Piktogramme eines Autos und Reifen mit maximalen Fahrzeuggrößen, Warnhinweis in Deutsch, gelber Hintergrund, Maßangaben zu Fahrzeugbreite, -höhe und Reifengröße, Hinweis auf Waschgeräteverbot und Haftungsausschluss.

Zusätzlich nur in Rankweil: Reifen und Felgen mit einer Höhe von weniger als 5 cm

Ein Warnhinweis für maximale Fahrzeuggrößen mit einer Abbildung eines Autos und einer Reifenradübersicht. Das Fahrzeug darf höchstens 220 cm breit und 210 cm hoch sein, mit mindesten 8 cm Abstand vom Boden. Die Reifen dürfen höchstens 35 cm breit und 5 cm hoch sein, ohne überstehenden Felgenrand.

Bei einer Nicht-Beachtung erfolgt die Autowäsche auf eigene Gefahr!

16. Von der Haftung ausgeschlossen sind Schäden an Sachen, welche bei bestimmungsgemäßem Gebrauch durch die mangelhafte Beschaffenheit, Abnutzung, Verschleiß oder durch die Alterung der Sache, durch Konstruktions-, Planungs- oder Materialfehler entstanden sind.

17. Das Personal kann alle Fahrzeuge zurückweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände, die Benutzung der Waschanlage zu einer Beschädigung führen könnte.

18. Reihenfolge und Wartezeiten richten sich nach der Reihenfolge des Eintreffens der Fahrzeuge an der Waschstraße bzw. des Kassenbereichs. Abweichungen sind möglich.

19. OCH behält sich die jederzeitige Änderung der Betriebszeiten ausdrücklich vor.

20. Gratis Saugen gilt nur in Verbindung mit einer Indoor-Autowäsche. Nicht bei SB-Wäschen gültig.

21. Das Kartenguthaben ist nicht auszahlbar und wird nicht rückerstattet.

22. Es gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste.

23. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

24. Für sämtliche Streitigkeiten wird das für A-6890 Lustenau örtlich und sachlich zuständige Gericht vereinbart. Anwendbar ist ausschließlich österreichisches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Firmensitz: Lustenau FN491707z Landesgericht Feldkirch. Nutzungsbedingungen / AGB der Parkhaus Oberscheider Car Wash Salzburg GmbH


Flatrate
Wenn Sie die FLATWASH-FLATRATE nutzen, erklären Sie sich mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

Geschäftsbedingungen FLATWASH-FLATRATE

1. Geltungsbereich, Laufzeit und Kündigung
Die FLATWASH-FLATRATE wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Preisänderungen der zugrunde liegenden Einzelleistungen bleiben während der Vertragslaufzeit vorbehalten und können jederzeit vorgenommen werden. Daraus entstehen keine Nachbelastungs- oder Erstattungsansprüche für bestehende FLATRATE-Verträge.

Die FLATRATE kann jeweils bis zum 20. eines Monats gekündigt werden und endet mit Ablauf desselben Monats. Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die FLATRATE automatisch um jeweils einen weiteren Monat.

Nach einer Kündigung kann die FLATRATE für dasselbe Fahrzeug frühestens nach Ablauf von drei Monaten erneut aktiviert werden.

2. Fahrzeugdaten und Fahrzeugabmessungen
Für jede FLATRATE werden das amtliche Kennzeichen, die Fahrzeugmarke sowie die Fahrzeugfarbe gespeichert.

Die FLATRATE gilt ausschließlich für das bei Vertragsabschluss registrierte Fahrzeug mit dem hinterlegten Kennzeichen. Eine Nutzung für andere Fahrzeuge ist ausgeschlossen.

Die gespeicherten Daten werden ausschließlich im Rahmen der FLATWASH-FLATRATE innerhalb teilnehmender Betriebe verwendet.

Die maximale Fahrzeughöhe beträgt grundsätzlich 2,10 m. In einzelnen Betrieben können abweichende Durchfahrtshöhen gelten. Die jeweils örtlich geltenden Einfahrtbedingungen sind vor der Einfahrt eigenständig zu prüfen.

3. Nutzung, Leistungsumfang und Öffnungszeiten
Die FLATRATE kann ausschließlich während der jeweils gültigen Öffnungszeiten der teilnehmenden Betriebe genutzt werden.

Für die Inanspruchnahme der Reinigungs- und Pflegeleistungen gelten zusätzlich die unter
www.oberscheider-autodusche.com/agb
veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die unter
www.oberscheider-autodusche.com/datenschutz
veröffentlichte Datenschutzerklärung.

Bei extremen Witterungsverhältnissen, technischen Störungen, Umbauten, behördlichen Auflagen oder Fällen höherer Gewalt können einzelne Standorte vorübergehend eingeschränkt oder geschlossen sein. Daraus entsteht kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.

Die Nutzung ist auf maximal eine Fahrzeugwäsche pro Tag begrenzt.

4. Rückerstattung und Umschreibung
Eine Rückerstattung bereits bezahlter FLATRATE-Gebühren ist ausgeschlossen.

Die Umschreibung einer aktiven FLATRATE auf ein anderes Fahrzeug oder ein anderes Kennzeichen ist ausgeschlossen.

Die FLATRATE gilt ausschließlich für das bei Vertragsabschluss angegebene Fahrzeug beziehungsweise das hinterlegte KFZ-Kennzeichen.

5. Manipulation, Ausschluss und Kündigung
Jegliche Manipulation an der Zuordnung des hinterlegten KFZ-Kennzeichens führt zur sofortigen und entschädigungslosen Sperrung der FLATRATE.

Die FLATRATE gilt nicht für Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen. Wird während der Vertragslaufzeit festgestellt, dass ein Fahrzeug mit Wechselkennzeichen genutzt wird, erfolgt ebenfalls eine sofortige und entschädigungslose Sperrung.

Die jeweiligen Einfahrtbedingungen sowie das Hausrecht der teilnehmenden Betriebe sind einzuhalten.

Bei Verstößen gegen Sicherheitsvorschriften oder bei Missachtung von Anweisungen des Personals behalten wir uns das Recht vor, die FLATRATE vorzeitig zu kündigen. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung des zeitanteiligen Restwertes.

6. Fair Use Policy
Die Hinweise des Fahrzeugherstellers zur empfohlenen Häufigkeit von Fahrzeugwäschen sind zu beachten.

Eine Haftung für Schäden oder negative Auswirkungen am Fahrzeug, die durch eine besonders intensive Nutzung der FLATRATE entstehen, wird ausgeschlossen.

Bei unangemessen intensiver Nutzung wird der Vertrag nicht verlängert (Fair Use Policy).

Als Verstoß gegen die Fair Use Policy gelten mehr als 31 Nutzungen innerhalb eines Kalendermonats.

Modell:

Anfordern über die App oder vor Ort am Standort.


Preise

Standard Flatrate

  • 49 € pro Monat inkl. MwSt. für ein Fahrzeug

  • Maximal ein Fahrzeugwäsche pro Tag

Jahresabo

  • 538 € pro Fahrzeug und Jahr

Mehrfahrzeug-Rabatte

Anzahl Fahrzeuge

zwei Fahrzeuge

ab drei Fahrzeuge

Preis pro Fahrzeug

45 € inkl. MwSt.

40 € inkl. MwSt.

Jahrespreis pro FZ

490 €

430 €

Stand: Mai 2026

Reichsstraße 16a, 6890 Lustenau
Tel: +43 (0)5577 86253 5020
E-mail: info@oberscheider.com